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Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 3 Inkrafttreten

  • (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.
  • (2) Artikel 1 Nr. 4 tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2007 in Kraft.
  • Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Berlin, den 10. Oktober 2007

Der Bundespräsident Horst Köhler

Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Müntefering

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