Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz - ZDG)
Erster Abschnitt Aufgaben und Organisation des Zivildienstes
§1 Aufgaben des Zivildienstes
Im
Zivildienst
erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen, vorrangig im sozialen Bereich.