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Krankheitskosten
Härtefallregelung bis 31.12.2003
Härtefallregelung ab 1.1.2004 - 31.12.2004 (gilt nur noch für Zahnersatz)
Entlastung bei Zuzahlungen: Neuregelung 2006 nach SGB V § 61
Zuzahlungen auf einen Blick
Zuzahlungen auf einen Blick
Information zu rezeptfreien Medikamenten

Zuzahlungen auf einen Blick

  • Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmitteln
    10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels
  • Praxisgebühr für ärztliche, psychotherapeutische und zahnärztliche Behandlung
    (außer Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, nach Überweisung und bei Teilnahme am Behandlungsprogramm Curaplan) 10 Euro/ Quartal
  • Zuzahlung zu Haushaltshilfe, Soziotherapie
    10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Tag
  • Zuzahlung zu Heilmitteln wie Massage, Fango-Packung, Bäder
    10 Prozent der Kosten und 10 Euro pro Verordnung
  • Zuzahlung zu häuslicher Krankenpflege
    10 Euro pro Verordnung und 10 % der Kosten für längstens 28 Tage jährlich
  • Zuzahlung zu Hilfsmitteln wie Hörgeräte, Krankenfahrstühle
    10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro
  • Zuzahlung zu Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind
    10 Prozent der Kosten, aber höchstens 10 Euro/ Monat
  • Zuzahlung zu kieferorthopädischer Behandlung
    20 Prozent der Kosten
    • sind mehrere Kinder gleichzeitig in Behandlung
      10 Prozent für jedes weitere Kind
    • nach erfolgreichen Behandlungsabschluss
      vollständige Erstattung der Zuzahlung
  • Zuzahlung bei Zahnersatz
    ca. 50 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung werden als Festzuschuss erstattet
    • Bonus bei regelmäßigen, jährlichen Kontrolluntersuchungen in den letzten 5 Jahren
      zusätzlich 20 Prozent der Kosten vom jeweiligen Festzuschuss
    • Bonus bei regelmäßigen, jährlichen Kontrolluntersuchungen in den letzten 10 Jahren
      zusätzlich 30 Prozent der Kosten vom jeweiligen Festzuschuss
  • Zuzahlung zur Krankenhausbehandlung oder Anschlussrehabilitation
    10 Euro pro Tag für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr
  • Zuzahlung zu ambulanter und stationärer Rehabilitation und zu stationärer Vorsorgeleistung
    10 Euro pro Tag
  • Zuzahlung zu Rehabilitationsleistungen für Mutter-Kind-/ Vater-Kind-Maßnahmen
    10 Euro pro Tag
  • Zuzahlung zu Fahrkosten mit dem Krankenwagen, Taxi oder Rettungshubschrauber
    10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro
  • Künstliche Befruchtung
    50 Prozent der Kosten

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