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Krankheitskosten
Härtefallregelung bis 31.12.2003
Härtefallregelung ab 1.1.2004 - 31.12.2004 (gilt nur noch für Zahnersatz)
Entlastung bei Zuzahlungen: Neuregelung 2006 nach SGB V § 61
Zuzahlungen auf einen Blick
Zuzahlungen auf einen Blick
Information zu rezeptfreien Medikamenten

Härtefallregelung ab 1.1.2004 - 31.12.2004 (gilt nur noch für Zahnersatz)

Gem. SGB 5 §§ 61 und 62 hat die gesetzliche Krankenkasse den von den Versicherten zu tragenden Teil der Krankheitskosten teilweise ( SGB 5 § 62 teilweise Befreiung ) oder vollständig ( SGB 5 § 61 vollständige Befreiung ) zu übernehmen, wenn die Versicherten überfordert oder unzumutbar belastet würden. Bei den Krankheitskosten handelt es sich um:

  • Zahnersatz-Kostenanteil des Versicherten
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