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Krankheitskosten
Härtefallregelung bis 31.12.2003
Härtefallregelung ab 1.1.2004 - 31.12.2004 (gilt nur noch für Zahnersatz)
Entlastung bei Zuzahlungen: Neuregelung 2006 nach SGB V § 61
Zuzahlungen auf einen Blick
Zuzahlungen auf einen Blick
Information zu rezeptfreien Medikamenten
Höchstzuschuss bei ambulanter Vorsorgeleistung

Information zu rezeptfreien Medikamenten

  • Erwachsene tragen Kosten selbst
    • Ausnahmen: Medikamente bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen
      Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro
  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
    Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
    tragen Kosten selbst
    • Ausnahme: Jugendliche mit Entwicklungsstörungen
      Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Höchstzuschuss bei ambulanter Vorsorgeleistung

  • Bei Erwachsenen
    13 Euro pro Tag
  • Bei chronisch kranken Kleinkindern
    21 Euro pro Tag

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