Der
Bundestag
hatte am 23.9.04 mit den Stimmen der Koalition die Neuregelung der
Zahnersatz
-Versicherung ab Juli 2005 beschlossen. Danach müssen Arbeitnehmer künftig einen Beitragsaufschlag von 0,9 Prozent ihres Einkommens für Zahnersatz und Krankengeld an die Krankenkassen abführen. Im Gegenzug soll der je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierte allgemeine Beitragssatz im nächsten Jahr um 0,45 und ab 2006 um 0,9 Beitragssatzpunkte reduziert werden.
Arbeitgeber und
Rentenversicherer
werden um bis zu 2,3 Milliarden Euro und ab 2006 um rund 4,5 Milliarden Euro entlastet werden. Der Zahnersatz ist weiterhin eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, den Zahnersatz über eine private Versicherung abzudecken, entfällt.