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Zahnersatz ab 1.1.2005
Gesetzliche Regelung
Was hat sich beim Zahnersatz geändert?
Muss sich jeder selbst um eine Zusatzversicherung kümmern?
Besteht bei privaten Versicherungsanbietern die freie Auswahl?
Sollte man seine bestehende private Zusatzversicherung kündigen oder wird sie umgewandelt?
Brauchen auch Kinder eine Zahnersatz-Versicherung?
Müssen Versicherte mit besonders schlechten Zähnen mehr zahlen?
Wie hoch sind ab 2005 die Kassenzuschüsse für Zahnersatz?
Muss man bei jedem Zahnarztbesuch 10 Euro Praxisgebühr zahlen?
Verfallen bisher gesammelte Bonuspunkte für gute Zahnhygiene und Zahnkontrolle?
Muss man künftig seine Zahnspange aus eigener Tasche bezahlen?
Versorgungsarten
Gibt es auch zukünftig Härtefallregelungen?

Zahnersatz ab 1.1.2005

Gesetzliche Regelung

Der Bundestag hatte am 23.9.04 mit den Stimmen der Koalition die Neuregelung der Zahnersatz -Versicherung ab Juli 2005 beschlossen. Danach müssen Arbeitnehmer künftig einen Beitragsaufschlag von 0,9 Prozent ihres Einkommens für Zahnersatz und Krankengeld an die Krankenkassen abführen. Im Gegenzug soll der je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierte allgemeine Beitragssatz im nächsten Jahr um 0,45 und ab 2006 um 0,9 Beitragssatzpunkte reduziert werden.
Arbeitgeber und Rentenversicherer werden um bis zu 2,3 Milliarden Euro und ab 2006 um rund 4,5 Milliarden Euro entlastet werden. Der Zahnersatz ist weiterhin eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, den Zahnersatz über eine private Versicherung abzudecken, entfällt.

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