Nein. Für zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr wird keine Praxisgebühr erhoben. Kinder unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen und Praxisgebühren befreit. Im übrigen zahlen gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren für den ersten Zahnarztbesuch im Quartal eine Praxisgebühr von 10,00 Euro.