Ganzes Dokument anzeigen
Zahnersatz ab 1.1.2005
Gesetzliche Regelung
Was hat sich beim Zahnersatz geändert?
Muss sich jeder selbst um eine Zusatzversicherung kümmern?
Besteht bei privaten Versicherungsanbietern die freie Auswahl?
Sollte man seine bestehende private Zusatzversicherung kündigen oder wird sie umgewandelt?
Brauchen auch Kinder eine Zahnersatz-Versicherung?
Müssen Versicherte mit besonders schlechten Zähnen mehr zahlen?
Wie hoch sind ab 2005 die Kassenzuschüsse für Zahnersatz?
Befundorientierter Festzuschuss
Muss man bei jedem Zahnarztbesuch 10 Euro Praxisgebühr zahlen?
Verfallen bisher gesammelte Bonuspunkte für gute Zahnhygiene und Zahnkontrolle?
Muss man künftig seine Zahnspange aus eigener Tasche bezahlen?
Versorgungsarten
Gibt es auch zukünftig Härtefallregelungen?

Wie hoch sind ab 2005 die Kassenzuschüsse für Zahnersatz?

Die Höhe der befundbezogenen Festzuschüsse beträgt 50 Prozent der für die Regelversorgung notwendigen Leistungen. Die bisherigen Bonusregelungen bleiben erhalten: Wenn man weiterhin jedes Jahr zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin geht, erstattet die Kasse auch weiterhin bis zu 75 Prozent der Kosten.

Befundorientierter Festzuschuss

  • Ab 2005 werden für Zahnersatz so genannte befundorientierte Festzuschüsse bezahlt. Jeder Patient erhält somit für einen bestimmten Befund einen definierten Zuschuss von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Dadurch wird die Finanzierung von Zahnersatz für alle Beteiligten überschaubarer. Derzeit erarbeiten die Experten die Details zu den neuen Zahnersatz-Regelungen.
  • Als Befund wird das Ergebnis einer Untersuchung bezeichnet. Bei der zahnmedizinischen Untersuchung gibt es eine Vielzahl möglicher Befunde. Ein Sachverständigengremium, der "Gemeinsame Bundesausschuss", hat sie zusammengetragen, geordnet und Klassen zugeteilt. Jeder Befundklasse ist eine bestimmte zahntechnische Versorgung zugeordnet. Sie wird als " Regelversorgung " bezeichnet und beschreibt, welche Leistungen üblicherweise erforderlich sind, um den Patienten medizinisch "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" zu versorgen. Zu beachten ist dabei: "Befund" und "Regelversorgung" stellen reine versicherungsmathematische Rechengrößen dar, damit der Festzuschuss errechnet werden kann. Sie dienen nicht als Vorgabe für die Versorgung des Patienten. Zahnarzt und Zahntechniker werden weiterhin bei jedem Patienten auf die individuelle Situation eingehen und ihn nach seinen Wünschen individuell und bestmöglich versorgen.
  • Die Regelversorgung ist also die Grundlage, nach der sich der Festzuschuss berechnet. Festzuschuss bedeutet dabei, dass die gesetzlichen Krankenkassen ab 2005 für einen bestimmten Befund einen definierten Betrag der Zahnersatzkosten übernehmen. Diesen Betrag bezahlt die Krankenkasse unabhängig davon, für welchen Zahnersatz sich der Patient entscheidet.
  • Ein Beispiel: Für einen fehlenden Zahn wird ein bestimmter Betrag übernommen. Der Patient kann nun eine fest verankerte Brücke, einen herausnehmbaren Zahnersatz oder ein Implantat wählen, die Kasse steuert immer den Betrag x bei. Die restlichen Kosten muss der Patient selbst tragen. Bisher war es so, dass die gesetzlichen Kassen einzelne Versorgungsformen nicht in ihrem Leistungskatalog hatten. Wer diese Versorgung wählte, erhielt somit gar keinen Zuschuss, auch nicht das Mindestmaß. Durch die neuen Regelungen wird es beispielsweise möglich, dass die gesetzlichen Kassen auch Zuschüsse für Implantate gewähren - diese mussten gesetzlich Versicherte bisher komplett selber zahlen.
  • Für welchen Befund welche Regelversorgung gilt, legt der Gemeinsame Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in den kommenden Wochen fest. Diese Ergebnisse sowie die Höhe der jeweiligen Festzuschüsse werden im November bekannt gegeben.
Exekutive
Top - News
Vergünstigungen
Vergünstigungen
Wissenwertes
Wissenwertes
Berechnungen
Berechnungen
Exekutive
Exekutive
Legislative
Legislative
Lebensbereiche
Lebensbereiche
Projekt
Projekt
Suche
Suche
Forum
Forum
Hilfe
Hilfe
Sitemap
Sitemap
Haftung
Haftung
Impressum
Impressum
Archiv
Archiv