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Zahnersatz ab 1.1.2005
Gesetzliche Regelung
Was hat sich beim Zahnersatz geändert?
Muss sich jeder selbst um eine Zusatzversicherung kümmern?
Besteht bei privaten Versicherungsanbietern die freie Auswahl?
Sollte man seine bestehende private Zusatzversicherung kündigen oder wird sie umgewandelt?
Brauchen auch Kinder eine Zahnersatz-Versicherung?
Müssen Versicherte mit besonders schlechten Zähnen mehr zahlen?
Wie hoch sind ab 2005 die Kassenzuschüsse für Zahnersatz?
Muss man bei jedem Zahnarztbesuch 10 Euro Praxisgebühr zahlen?
Verfallen bisher gesammelte Bonuspunkte für gute Zahnhygiene und Zahnkontrolle?
Muss man künftig seine Zahnspange aus eigener Tasche bezahlen?
Versorgungsarten
Gibt es auch zukünftig Härtefallregelungen?

Besteht bei privaten Versicherungsanbietern die freie Auswahl?

Im Grunde ja. Einzige Bedingung: Die Leistungen privater Krankenkassen müssen mit denen der gesetzlichen vergleichbar sein. Höherwertige Abschlüsse sind natürlich auch möglich. Erst wenn der Versicherungsschutz durch einen privaten Anbieter gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nachgewiesen wurde, wird man aus der gesetzlichen Versicherungspflicht entlassen. Sie können also zukünftig auch frei zwischen den verschiedenen privaten Anbietern auswählen.

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