Im Grunde ja. Einzige Bedingung: Die Leistungen privater Krankenkassen müssen mit denen der gesetzlichen vergleichbar sein. Höherwertige Abschlüsse sind natürlich auch möglich. Erst wenn der Versicherungsschutz durch einen privaten Anbieter gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nachgewiesen wurde, wird man aus der gesetzlichen Versicherungspflicht entlassen. Sie können also zukünftig auch frei zwischen den verschiedenen privaten Anbietern auswählen.