Ganzes Dokument anzeigen
Zahnersatz ab 1.1.2005
Gesetzliche Regelung
Was hat sich beim Zahnersatz geändert?
Muss sich jeder selbst um eine Zusatzversicherung kümmern?
Besteht bei privaten Versicherungsanbietern die freie Auswahl?
Sollte man seine bestehende private Zusatzversicherung kündigen oder wird sie umgewandelt?
Brauchen auch Kinder eine Zahnersatz-Versicherung?
Müssen Versicherte mit besonders schlechten Zähnen mehr zahlen?
Wie hoch sind ab 2005 die Kassenzuschüsse für Zahnersatz?
Muss man bei jedem Zahnarztbesuch 10 Euro Praxisgebühr zahlen?
Verfallen bisher gesammelte Bonuspunkte für gute Zahnhygiene und Zahnkontrolle?
Muss man künftig seine Zahnspange aus eigener Tasche bezahlen?
Versorgungsarten
Gibt es auch zukünftig Härtefallregelungen?

Muss sich jeder selbst um eine Zusatzversicherung kümmern?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, jedem Mitglied eine Zahnersatzversicherung anzubieten. Wer für Zahnersatz also auch weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben möchte, braucht nichts zu unternehmen. Lediglich der monatliche Beitrag hierfür ist ab 2005 allein zu tragen und wird dann automatisch zusammen mit Ihrem Krankenversicherungsbeitrag eingezogen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben auch die Möglichkeit, sich und ihre familienversicherten Angehörigen für den Bereich Zahnersatz bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abzusichern. Wer einmal eine private Absicherung gewählt hat, kann für diesen Leistungsbereich nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.

Exekutive
Top - News
Vergünstigungen
Vergünstigungen
Wissenwertes
Wissenwertes
Berechnungen
Berechnungen
Exekutive
Exekutive
Legislative
Legislative
Lebensbereiche
Lebensbereiche
Projekt
Projekt
Suche
Suche
Forum
Forum
Hilfe
Hilfe
Sitemap
Sitemap
Haftung
Haftung
Impressum
Impressum
Archiv
Archiv