Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, jedem Mitglied eine Zahnersatzversicherung anzubieten. Wer für Zahnersatz also auch weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben möchte, braucht nichts zu unternehmen. Lediglich der monatliche Beitrag hierfür ist ab 2005 allein zu tragen und wird dann automatisch zusammen mit Ihrem Krankenversicherungsbeitrag eingezogen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben auch die Möglichkeit, sich und ihre familienversicherten Angehörigen für den Bereich Zahnersatz bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abzusichern. Wer einmal eine private Absicherung gewählt hat, kann für diesen Leistungsbereich nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.