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Das Wohngeld
Neufassung des Wohngeldrechtes ab 1.1.2001
Wer erhält nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Ihr Anspruch auf Wohngeld hängt von folgenden Faktoren ab
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch
Wohnkosten (Miete oder Belastung)
Der Höchstbetrag
Mietstufen der Gemeinden
Monatliches Einkommen
Werbungskosten
Pauschalabzug (für Steuern und Abgaben vom Einkommen)
Unterhaltszahlungen
Freibeträge
Sozialhilfe und Wohngeld
Kein Anspruch auf Wohngeld
Änderung des Anspruchs
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Welche Nachweise sind erforderlich?
Die Berechnung des Wohngeldes
Glaubwürdigkeit
Wann erhöht sich das laufende Wohngeld ?
Wann kann das laufende Wohngeld wegfallen?

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Bei der Antragstellung auf Wohngeld ist folgendes zu beachten:
    • Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt.
    • Wohngeldanspruch beginnt frühestens mit dem Antragsmonat. Alle im Antrag auf Wohngeld gemachten Angaben müssen belegt und nachgewiesen werden, dazu ist dem Antrag jeweils eine Kopie des Nachweises beizufügen.

Welche Nachweise sind erforderlich?

  • Es sind folgende Nachweise erforderlich:
    • Personalausweis
    • Einkommensnachweise, z.b. Verdienstbescheinigung, bei Selbständigen: letzter Einkommensteuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung, Rentenbescheid, Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfebescheid, Kindergeldbescheid, Bescheid über Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfebescheid
    • Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung
    • Einnahmen aus Kapitalvermögen
    • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    • Mietvertrag, aktuelle Mietbescheinigung
    • Belege über Versicherungen
    • Schwerbehindertenausweis
    • Hauslasten (Fremdmittelnachweis), letzter Grundsteuerbescheid, Grundbuchauszug,
  • Wohngeld wird in der Regel erst vom Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag im Bürgerbüro oder bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Für zurückliegende Zeiträume gibt es kein Wohngeld. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.
  • Über den Wohngeldantrag entscheidet die örtliche Wohngeldstelle in angemessener Frist.
    Die Entscheidung enthält eine Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Wenn der Wohnraum vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vom Antragsteller und allen zum Haushalt wohnenden Familienangehörigen nicht benutzt oder das Wohngeld nicht zur Bestreitung der Wohnkosten verwendet wird, besteht kein Anspruch auf diese Leistung.
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