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Zusätzliche Wohnflächen

Zusätzliche Wohnflächen

Zusätzlicher Raum oder zusätzliche Wohnfläche von 15 qm kann beim Amt für Wohnungswesen bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden (Wohnbindungsgesetz in der Fassung vom 13. 9. 2001 (BGBl.I S. 2404).

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