Wohngeld
Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens eines Schwerbehinderten für das
Wohngeld
wird ein Freibetrag eingeräumt (WoGG Wohngeldgesetz) von
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1.200
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1.500
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Voraussetzung
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Schwerbehindertenausweis mit GdB von mindestens 80% + Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB 11 § 14 oder
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Schwerbehindertenausweis mit GdB von 100%