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Wohngeld

Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens eines Schwerbehinderten für das Wohngeld wird ein Freibetrag eingeräumt (WoGG Wohngeldgesetz) von

  • € 1.200
  • € 1.500
    • Voraussetzung
      • Schwerbehindertenausweis mit GdB von mindestens 80% + Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB 11 § 14 oder
      • Schwerbehindertenausweis mit GdB von 100%
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