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Wohnen in Miete
Wohnungskündigung
Wohngeld
Behindertengerechte Umbauten
Zusätzliche Wohnflächen

Wohnen in Miete

Für behinderte Menschen die in Miete wohnen hat der auf ihre Behinderung abgestimmte Wohnraum eine besondere Bedeutung. Daher werden ihnen in den folgenden Bereichen Vergünstigungen gewährt.

Wohnungskündigung

Schutz bei Wohnungskündigung gem. BGB §§ 556a, 564b

  • Voraussetzung
    • Schwerbehindertenausweis mit GdB von mindestens 50%

Wohngeld

Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens eines Schwerbehinderten für das Wohngeld wird ein Freibetrag eingeräumt (WoGG Wohngeldgesetz) von

  • € 1.200
  • € 1.500
    • Voraussetzung
      • Schwerbehindertenausweis mit GdB von mindestens 80% + Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB 11 § 14 oder
      • Schwerbehindertenausweis mit GdB von 100%

Behindertengerechte Umbauten

Der Vermieter hat grundsätzlich einen behindertengerechten Umbauten zu dulden (BGB § 554a neue Fassung)

Zusätzliche Wohnflächen

Zusätzlicher Raum oder zusätzliche Wohnfläche von 15 qm kann beim Amt für Wohnungswesen bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden (Wohnbindungsgesetz in der Fassung vom 13. 9. 2001 (BGBl.I S. 2404).

Vergünstigungen
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