Für behinderte Menschen die in Miete wohnen hat der auf ihre Behinderung abgestimmte Wohnraum eine besondere Bedeutung. Daher werden ihnen in den folgenden Bereichen Vergünstigungen gewährt.
Schutz bei Wohnungskündigung gem. BGB §§ 556a, 564b
Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens eines Schwerbehinderten für das Wohngeld wird ein Freibetrag eingeräumt (WoGG Wohngeldgesetz) von
Der Vermieter hat grundsätzlich einen behindertengerechten Umbauten zu dulden (BGB § 554a neue Fassung)
Zusätzlicher Raum oder zusätzliche Wohnfläche von 15 qm kann beim Amt für Wohnungswesen bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden (Wohnbindungsgesetz in der Fassung vom 13. 9. 2001 (BGBl.I S. 2404).