Behinderte Menschen brauchen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen Hilfe. Insbesondere im Bereich der Haushaltsführung gewährt der Staat besondere einkommensteuerliche Vergünstigungen:
Steuerlicher Abzugsbetrag 924.- jährlich bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe nach EStG § 33a Abs 3 .