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Haushaltsführung
Haushaltshilfe

Haushaltsführung

Behinderte Menschen brauchen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen Hilfe. Insbesondere im Bereich der Haushaltsführung gewährt der Staat besondere einkommensteuerliche Vergünstigungen:

Haushaltshilfe

Steuerlicher Abzugsbetrag € 924.- jährlich bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe nach EStG § 33a Abs 3 .

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