Sozialer Wohnungsbau
Wohnraumförderungsgesetz
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Abzug eines Freibetrags bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung (
Wohnraumförderungsgesetz § 24)
von
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2.100
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4.500
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Voraussetzung
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Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 80%+ Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB 11 § 14 oder
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Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 100%
Wohnungsbaugesetz
Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens werden folgende Freibeträge abgesetzt (
2. WohnungsbauG § 25d
)
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2.100
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4 500
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Voraussetzung:
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Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 80%+ Pflegebedürftigkeit im Sinne des
SGB 11 § 14
oder
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Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 100%
Überschreitung der Wohnflächengrenze
Überschreitung der Wohnflächengrenze im sozialen Wohnungsbau ist zulässig
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