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Wohnen im Eigenheim oder Vermietung
Sozialer Wohnungsbau
Bewilligung erhöhter Baudarlehen
Grundsteuerermäßigung
Kostenbefreiung bei Gericht, Beurkundung und Beglaubigung

Grundsteuerermäßigung

Kriegsbeschädigte (auch für deren Witwen), die eine Kapitalabfindung nach dem BVG erhalten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Grundsteuerermäßigung erhalten ( GrStG § 36 ).

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