Für behinderte Menschen hat der auf ihre Behinderung abgestimmte Wohnraum zur Bewältigung des Alltags eine besondere Bedeutung. Daher werden Ihnen in den folgenden Bereichen Vergünstigungen gewährt.
Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens werden folgende Freibeträge abgesetzt ( 2. WohnungsbauG § 25d )
Überschreitung der Wohnflächengrenze im sozialen Wohnungsbau ist zulässig
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Landrats ä mtern und kreisfreien St ä dten
Bewilligung erhöhter Baudarlehen möglich
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Landrats ä mtern und kreisfreien St ä dten
Kriegsbeschädigte (auch für deren Witwen), die eine Kapitalabfindung nach dem BVG erhalten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Grundsteuerermäßigung erhalten ( GrStG § 36 ).
Kostenbefreiung für behördliche und gerichtliche Geschäfte und Verhandlungen (z. B. gerichtliche Beurkundungen, Grundbucheintragungen usw.). die im Zusammenhang mit Leistungen z. B. nach dem SGB 9 oder nach dem Bundesversorgungsgesetz stehen gem. SGB 10 § 64 .