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Widerstände gegen den Einsatz des GdB-Assistenten
Problem: Anhaltspunkte
Ermittlung des GdB
Wie verhält sich die Rechtsprechung zu den "Anhaltspunkten" ?
Situation der Versorgungsverwaltung
Gründe für den Einsatz des Programms
Erläuterung des Aufbaus und der Funktion des GdB-Assistenten
Zusammenfassung

Gründe für den Einsatz des Programms

Der GdB-Assistent wird seit Mitte 2005 im Sachgebiet SGB IX erfolgreich eingesetzt. Die damaligen Gründe für den Erwerb und Einsatz dieses sehr innovativen Programmes waren:

  • ein Werkzeug einzusetzen, mit Hilfe dessen die Sachbearbeiter im Sachgebiet SGB IX (Behindertenrecht) den Grad der Behinderung, eventuelle Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und den Termin einer Nachprüfung feststellen bzw. überprüfen können.
    Die einzusetzende Software wurde von den Sachbearbeitern getestet. Danach wird das Programm als sehr gut und äußerst hilfreich für die tägliche Arbeit bewertet. Insbesondere bei der Überprüfung einer ärztlichen Stellungnahme sowie bei eigenständigen Entscheidungen in bestimmten Katalogfällen ist durch das Programm eine wirksame Hilfe gegeben. Das Programm ist aktuell und bereits an die Arbeitsabläufe im Sachgebiet SGB IX angepasst. Das Programm bietet zudem die aktuelle Version der Anhaltspunkte. Hierdurch entfällt für den Sachbearbeiter (und Arzt) langwieriges Nachsuchen in den per Buchform bislang zur Verfügung stehenden Anhaltspunkten.
    Die Sachbearbeiter des Sachgebietes SGB IX im Versorgungs- und Migrationsamt können mit diesem Programm schneller, selbständiger und einheitlicher Entscheidungen treffen. Ferner besteht durch dieses Programm eine wesentliche Unterstützung bei der Überprüfung versorgungsärztlicher Stellungnahmen und ggf. deren Korrektur.
    In den anderen Landkreisen wird nach dem vorhandenen Kenntnisstand eine derartige Software derzeit noch nicht eingesetzt. Es gibt hierzu aber einige interessierte Anfragen aus den Landkreisen Ulm und Aalen.Durch den GdB-Assistenten wird eine hohe Kundenzufriedenheit erreicht, indem die Sachbearbeiter einheitliche und transparente Entscheidungen treffen können. Die oftmals zeitaufwendigen Rücksprachen mit den ärztlichen Sachverständigen können eingeschränkt werden. Die Mitarbeiterzufriedenheit hat deutlich zugenommen, da der Sachbearbeiter schneller, konkreter und ohne zeitaufwändige Nachfragen entscheiden kann. Es wird hierdurch erreicht, dass der Bürger schneller seine Entscheidung erhält und demzufolge weniger Nachfragen und damit zu einer geringeren Einspruchsquote führen wird.
  • Einsparungen (Sach- und Personalkosten) zu erreichen
    Durch die einheitliche und transparente Darstellung der Entscheidungsschritte verzeichnen wir schon heute eine geringere Anzahl von Anfragen, Beschwerden und Widersprüche; allein dadurch wird es zu laufenden Einsparungen in Höhe von jährlich ca. 5000,-- Euro kommen. Schon ein aufwändiges Widerspruchsverfahren mit anwaltlicher Unterstützung kostet bereits durchschnittlich 500,-- Euro bis 800,-- Euro. Wenn durch das Programm 4 - 5 Prozesse vermieden werden können, hat sich die Investition bereits amortisiert (bei derzeit jährlich ca. 15.000,-- Euro Prozesskosten).Diese Maßnahme ist auch im engen Zusammenhang mit der seit 1.8.2005 laufenden Umstellung des Befundscheinverfahrens im Bereich des Behindertenrechtes zu sehen. Durch diese Umstellung werden die Sachbearbeiter stärker als bisher mit den behandelnden Ärzten in Kontakt treten. Die Kommunikation und fachtechnische Umsetzung der auf diesem Wege gewonnenen Informationen wird durch den GdB-Assistenten erheblich unterstützt. Durch das neue Befundverfahren ergaben sich jährliche Einsparungen für den Kreishaushalt in Höhe von über 100.000,-- Euro.
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