Abschließend lässt sich beim Vergleich der dargestellten Gerichtsurteile folgendes feststellen:
Bei 9 verglichenen Fällen mit einzelnen Funktionsstörungen ergaben sich hinsichtlich der Ermittlung des Gesamtgrades der Behinderung (GdB)
Bei den in den Vergleich einbezogenen Gerichtsurteilen handelt es sich um anerkannt richtungsweisende Urteile der Deutschen Sozialgerichtsbarkeit bezüglich der Ermittlung eines gesamt GdB.