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Widerstände gegen den Einsatz des GdB-Assistenten
Problem: Anhaltspunkte
Zusammenfassung
Gerichtsurteile zur Ermittlung des GdB und im Vergleich unter Anwendung des GdB-Assistenten
BSG, Urteil vom 13.12.2000 - B 9 V 8/00 R (Ein Einzel-GdB von 10 führt regelmäßig nicht zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB)
BSG 9. Senat Urteil vom 18.12.1996 Az.:: 9 RV 17/95 (Zur Bildung des GdB)
BSG Urteil vom 16.3.1994, Az: 9 RVs 6/93
Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 2.9.93 Az: L 7 Vs 22/93
Gericht: Landessozialgericht Berlin 13. Senat Urteil vom 25.5.1993 Az: L 13 Vs 61/91
LSG NRW - Urteil vom 25. Februar 1998 - AZ.: L 10 Vs 107/97
LSG NRW- Urteil vom 28. November 2000 - AZ.: L 6 SB 46/98
BSG Urteil vom 16.3.1994, Az: 9 RVs 6/93
LSG NRW - Urteil vom 30.07.2003 - Az.: L 10 SB 28/03
Urteil des Landessozialgerichtes NRW vom (nicht bekannt)
Bewertung der Vergleichsergebnisse zwischen den Gerichtsurteilen und dem GdB-Assistent

Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 2.9.93 Az: L 7 Vs 22/93

Behinderungen die nur mit einem GdB von 10 bewertet worden sind, können nicht zu einer weiteren Erhöhung des Gesamt-GdB führen.

Liegen mehrere Behinderungen vor, so sind bei der Bildung des Gesamt-GdB die wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Behinderungen zueinander zu beachten (vgl. BSG vom 15.3.1979 - 9 RVs 6/77 = SozR 3870 § 3 Nr 4).

Durch jede neben dem GdB-führenden Leiden vorliegende unabhängige Funktionsbeeinträchtigung nimmt das Ausmaß der Gesamtbehinderung zu. Bereits GdB-Werte von 20 führen danach in der Regel zu einer angemessenen Erhöhung des
GdB des führenden Leidens (hier Erhöhung um jeweils 10), wenn diese Funktionsstörungen dauerhaft sind und eigenständige Leistungsbeeinträchtigungen hervorrufen.

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