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Widerspruchs- und Gerichtsverfahren bei sozialrechtlichen Entscheidungen
Welche Einspruchs-Möglichkeiten (Rechtsbehelfe) gibt es überhaupt ?
Widerspruch
Klage:
Berufung:
Revision:

Revision:

Gerichtsverfahren beim Bundessozialgericht in Kassel, sind nur sehr eingeschränkt möglich. Falls dennoch die Revision vom Landessozialgericht im Urteil zugelassen wird, besteht die Möglichkeit dieses Rechtsmittel einzulegen. wenn nicht, dann kann Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.

Bitte beachten: Bei einem Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht herrscht Anwaltszwang. Auch hier ist auf Antrag Prozesskostenhilfe möglich.

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