VwRehaG § 10 Inhalt des Antrags
(1) Der Antrag soll enthalten
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1. Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen,
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2. eine Darstellung des die Aufhebung der Maßnahme rechtfertigenden Sachverhalts,
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3. Angabe von Beweismitteln,
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4. Angaben über Art und Umfang von Folgeansprüchen sowie
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5. eine Erklärung, ob der Antragsteller andere Ausgleichsleistungen bereits erhalten und ob und wo er schon früher einen Antrag gestellt hat.
(2) Der Antrag nach
§ 1a
soll neben den notwendigen Angaben zu den persönlichen Verhältnissen die in Absatz 1 Nr. 2 und 3 vorgeschriebenen Angaben enthalten.