Ganzes Dokument anzeigen
Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche
VwRehaG § 1 Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen
VwRehaG § 1a Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit in sonstigen Fällen
VwRehaG § 2 Folgeansprüche
VwRehaG § 3 Beschädigtenversorgung
VwRehaG § 4 Hinterbliebenenversorgung
VwRehaG § 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
VwRehaG § 6 Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes
VwRehaG § 7 Eingriff in Vermögenswerte
VwRehaG § 8 Berufliche Benachteiligung
VwRehaG § 9 Antrag
VwRehaG § 10 Inhalt des Antrags
VwRehaG § 11 Verwendung personenbezogener Daten
VwRehaG § 12 Rehabilitierungsbehörde
VwRehaG § 13 Verwaltungsverfahren
VwRehaG § 14 Kosten
VwRehaG § 15 Bestandskraft nach allgemeinen Vorschriften
VwRehaG § 16 Rechtsweg
VwRehaG § 17 Kostenregelung
VwRehaG § 18 Übergangsregelung

VwRehaG § 10 Inhalt des Antrags

(1) Der Antrag soll enthalten

  • 1. Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen,
  • 2. eine Darstellung des die Aufhebung der Maßnahme rechtfertigenden Sachverhalts,
  • 3. Angabe von Beweismitteln,
  • 4. Angaben über Art und Umfang von Folgeansprüchen sowie
  • 5. eine Erklärung, ob der Antragsteller andere Ausgleichsleistungen bereits erhalten und ob und wo er schon früher einen Antrag gestellt hat.

(2) Der Antrag nach § 1a soll neben den notwendigen Angaben zu den persönlichen Verhältnissen die in Absatz 1 Nr. 2 und 3 vorgeschriebenen Angaben enthalten.

Legislative
Top - News
Vergünstigungen
Vergünstigungen
Wissenwertes
Wissenwertes
Berechnungen
Berechnungen
Exekutive
Exekutive
Legislative
Legislative
Lebensbereiche
Lebensbereiche
Projekt
Projekt
Suche
Suche
Forum
Forum
Hilfe
Hilfe
Sitemap
Sitemap
Haftung
Haftung
Impressum
Impressum
Archiv
Archiv