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Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Folgeänderung
Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 3 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Berlin, den 10. Oktober 2007

Der Bundespräsident Horst Köhler

Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Müntefering

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