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Viertes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten

Viertes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 28. Juli 2008

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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