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Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V)
§ 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
§ 2 Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit
§ 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft
§ 4 Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen
§ 5 Begrenzung abzugsfähiger Ausgaben
§ 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
§ 7 Nicht zu berücksichtigendes Vermögen
§ 8 Wert des Vermögens
§ 9 Übergangsvorschrift
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 4 Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen

Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus

  • 1. Sozialleistungen,
  • 2. Vermietung und Verpachtung sowie
  • 3. Kapitalvermögen.
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