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Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten

Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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