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Überblick und Einführung zum Sozialen Entschädigungsrecht
Soziale Entschädigung nach dem BVG
Soziale Entschädigung nach den sogenannten Nebengesetzen
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Das Zivildienstgesetz (ZDG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Leistungen nach dem BVG und sogenannte Nebengesetze

Das Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Wer im Bundesgebiet oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erleidet, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des BVG ( § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG ). Gleiches gilt für die Hinterbliebenen des Opfers einer Gewalttat (§ 1 Abs. 8 OEG).

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