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Überblick und Einführung zum Sozialen Entschädigungsrecht
Soziale Entschädigung nach dem BVG
Kriegsopferversorgung
Soziale Entschädigung nach den sogenannten Nebengesetzen
Leistungen nach dem BVG und sogenannte Nebengesetze

Kriegsopferversorgung

Schädigungstatbestände im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes sind u.a. gesundheitliche Schädigungen, verursacht

  • durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung
  • durch einen Unfall während der Ausübung militärischen oder militärähnlichen Dienstes
  • durch einen Unfall während der Ausübung militärischen oder militärähnlichen Dienstes
  • durch eine Kriegsgefangenschaft
  • durch eine Internierung wegen deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit
  • durch eine unmittelbare Kriegseinwirkung

Die Berücksichtigung der unmittelbaren Kriegseinwirkungen stellt sicher, dass auch die von der Zivilbevölkerung erlittenen Gesundheitsschäden in den Schutzbereich des Bundesversorgungsgesetzes einbezogen sind.

Durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.11.1997 wurde das Bundesversorgungsgesetz um den bedeutsamen § 1 a ergänzt, womit die rechtlichen Grundlagen für eine Leistungsversagung bzw. Leistungsentziehung geschaffen wurden. Dieser Regelung liegt die politische Zielvorgabe zu Grunde, auch den in der Bundesrepublik lebenden Personen, die während der Diktatur des Nationalsozialismus an Kriegsverbrechen, Mord oder Völkermord beteiligt waren, den Leistungsanspruch versagen oder ganz oder teilweise entziehen zu können.

Den vollständigen Wortlaut des BVG finden Sie unter http://www.global-help.de/bvg-legislative-20040210.shtml

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