Eine Kapitalabfindung kann u.a. zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes und zum Erwerb von Wohneigentum oder eines Dauerwohnrechts nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragt werden. Die Kapitalabfindung kann einen Betrag bis zur Höhe der jeweiligen Grundrente umfassen und ist in aller Regel auf die Abfindung der für einen Zeitraum von 10 Jahren zustehenden Grundrente beschränkt. Als Abfindungssumme wird das neunfache des der Kapitalabfindung zugrunde liegenden Jahresbetrages gezahlt.