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Überblick und Einführung zum Sozialen Entschädigungsrecht
Soziale Entschädigung nach dem BVG
Soziale Entschädigung nach den sogenannten Nebengesetzen
Leistungen nach dem BVG und sogenannte Nebengesetze
Leistungen für Beschädigte
Leistungen für Hinterbliebene
Anpassung der Versorgungsbezüge
Beginn, Änderung und Ende der Versorgung
Versorgung im Ausland
Kapitalabfindung

Kapitalabfindung

Eine Kapitalabfindung kann u.a. zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes und zum Erwerb von Wohneigentum oder eines Dauerwohnrechts nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragt werden. Die Kapitalabfindung kann einen Betrag bis zur Höhe der jeweiligen Grundrente umfassen und ist in aller Regel auf die Abfindung der für einen Zeitraum von 10 Jahren zustehenden Grundrente beschränkt. Als Abfindungssumme wird das neunfache des der Kapitalabfindung zugrunde liegenden Jahresbetrages gezahlt.

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