Ganzes Dokument anzeigen
Überblick und Einführung zum Sozialen Entschädigungsrecht
Soziale Entschädigung nach dem BVG
Soziale Entschädigung nach den sogenannten Nebengesetzen
Leistungen nach dem BVG und sogenannte Nebengesetze
Leistungen für Beschädigte
Leistungen für Hinterbliebene
Anpassung der Versorgungsbezüge
Beginn, Änderung und Ende der Versorgung
Versorgung im Ausland
Kapitalabfindung

Beginn, Änderung und Ende der Versorgung

Versorgung wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Bei erstmaliger Antragstellung beginnt die Beschädigtenversorgung in dem Monat, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens aber mit dem Antragsmonat, es sei denn, ein Erstantrag wird innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schädigung gestellt. In diesem Fall beginnt die Versorgung in der Regel ab Eintritt der Schädigung, im Falle einer Wehrdienst- bzw. Zivildienstbeschädigung aber nicht vor Beendigung des Wehrdienstes bzw. Zivildienstverhältnisses. Die Hinterbliebenenversorgung beginnt frühestens mit dem Monat, der auf den Sterbemonat des Beschädigten folgt. Höhere Leistungen beginnen in der Regel ebenfalls mit dem Antragsmonat.

Exekutive
Top - News
Vergünstigungen
Vergünstigungen
Wissenwertes
Wissenwertes
Berechnungen
Berechnungen
Exekutive
Exekutive
Legislative
Legislative
Lebensbereiche
Lebensbereiche
Projekt
Projekt
Suche
Suche
Forum
Forum
Hilfe
Hilfe
Sitemap
Sitemap
Haftung
Haftung
Impressum
Impressum
Archiv
Archiv