Die laufenden Versorgungsbezüge sowie das Bestattungsgeld werden jährlich zum 1. Juli durch Rechtsverordnung entsprechend dem Vomhundertsatz angepasst, um den sich die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung verändern. Berufsschadensausgleich und Schadensausgleich nehmen zwar nicht an dieser jährlichen Rentenanpassung teil, verändern sich aber zum Zeitpunkt der jährlichen Rentenanpassung in dem Maße, in dem sich die Einkommen in den jeweils entsprechenden Wirtschaftsbereichen verändert haben. Es kommt deshalb durchaus vor, dass sich ein Berufsschadensausgleich oder Schadensausgleich deshalb mindert, weil sich auch das der Berechnung zu Grunde liegende Vergleichseinkommen gemindert hat.