Beim Tod eines/einer rentenberechtigten Beschädigten wird darüber hinaus ein Sterbegeld gezahlt, dessen Höhe in der Regel dem 3fachen der dem/der Beschädigten für den Sterbemonat zugestandenen Versorgungsbezüge entspricht. Das Sterbegeld soll den Hinterbliebenen den Übergang auf die sich durch den Tod des/der Beschädigten veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse erleichtern.