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Überblick und Einführung zum Sozialen Entschädigungsrecht
Soziale Entschädigung nach dem BVG
Soziale Entschädigung nach den sogenannten Nebengesetzen
Leistungen nach dem BVG und sogenannte Nebengesetze
Leistungen für Beschädigte
Leistungen für Hinterbliebene
Witwen/Witwer
Krankenbehandlung
Grundrente (§§ 38, 40 BVG)
Ausgleichsrente (§ 41 BVG)
Schadensausgleich (§ 40a BVG)
Witwen-/Witwerbeihilfe
Waisen
Leistungen für Eltern
Bestattungsgeld
Sterbegeld
Anpassung der Versorgungsbezüge
Beginn, Änderung und Ende der Versorgung
Versorgung im Ausland
Kapitalabfindung
Ausgleichsrente (§ 41 BVG)

Auch die Ausgleichsrente hat Unterhaltsfunktion. Sie erhalten Witwen / Witwer, die mindestens die Hälfte ihrer Erwerbsfähigkeit verloren haben oder 45 Jahre alt sind oder für ein Kind des Verstorbenen oder ein eigenes und nach dem Recht der sozialen Entschädigung rentenberechtigtes Kind sorgen oder gesorgt haben oder aus anderen zwingenden Gründen nicht erwerbstätig sind. Die Ausgleichsrente ist vom sonstigen Einkommen der Witwe/des Witwers abhängig, wobei für die Einkommensanrechnung weitgehend die für Beschädigte geltenden Vorschriften der Ausgleichsrentenverordnung anzuwenden sind.

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