Das Behindertenrecht gehört teils zum öffentlichen Recht und teils zum Arbeitsrecht . Mit diesem Gesetz will der Gesetzgeber sicherstellen, dass allen behinderten Menschen jede mögliche Chance zur Eingliederung in Gesellschaft und Beruf eröffnet wird. Art und Ursache der Behinderung sind bezüglich der Bewertung und der sich daraus ergebenden Nachteilsausgleiche gleichgestellt.
Die Feststellung des Grades der Behinderung , den Schwerbehindertenausweis und die Feststellung von Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen werden von den Versorgungsämtern der Länder getroffen. Grundlage hierfür bilden das Verwaltungsverfahrensgesetz der Kriegsopferversorgung und die Sozialgesetzbücher Teil I und Teil X.
Das Schwerbehindertengesetz sowie die verschiedensten Vorschriften regeln eine Reihe von Rechten und Hilfen für behinderte Menschen. Diese Rechte und Hilfen können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft durch eine Feststellung des Versorgungsamtes festgestellt und damit nachgewiesen ist.