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Behindertenrecht
Wer ist behindert?
Das neue Schwerbehindertenrecht - seit 1.7.2001 in Kraft
Sprachliche Neuerungen
Besonderes Klagerecht bestimmter Verbände
Überblick über das Verwaltungsverfahren
Welche Anträge kann ich stellen ?

Sprachliche Neuerungen

So spricht das neue Gesetz nicht mehr von Behinderten und Schwerbehinderten, sondern -zur geschlechtsneutralen Bezeichnung- von behinderten und schwerbehinderten Menschen (vgl. z.B. §§ 2, 68 SGB IX ). Entsprechend heißt es z.B. in § 69 Abs. 5 SGB IX nicht mehr "Eigenschaft als Schwerbehinderter", sondern "Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch". In der Verwaltungspraxis darf aber weiterhin der Begriff "Schwerbehinderteneigenschaft" verwendet werden. Gleiches gilt etwa für die Begriffe "Schwerbehindertenangelegenheit, "Schwerbehindertenakten" und " Schwerbehindertenausweis ".

Die Hauptfürsorgestellen heißen nunmehr " Integrationsämter ".

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