Um die Rechte und den Schutz des Schwerbehindertengesetzes zu gewährleisten, ist ein Antrag zu stellen. Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden:
Mit diesem Schreiben allein kann das Versorgungsamt noch kein Feststellungsverfahren einleiten. Dieses Schreiben reicht aber aus, dass zunächst
Sollte es nicht auf eine besonders dringliche formlose Antragstellung ankommen, empfiehlt sich, einen Formantrag zu verwenden.
Wichtig! Sie sollten vor der Rücksendung des ausgefüllten Antrages Rücksprache mit Ihrem Arzt /Ihren Ärzten nehmen und die Bedeutung der alsbald vom Versorgungsamt angeforderten ärztlichen Unterlagen ( Befunde , Gutachten , Krankenhausberichte u.a.) besprechen. Nicht alle Ärzte haben Erfahrung in diesen Dingen.
Je präziser die ärztliche Schilderung der Auswirkungen, desto rascher die Bearbeitung
Relevant für die Festlegung des Grades der Behinderung ( GdB ) sind solche Beeinträchtigungen, die eine dauerhafte (mindestens über 6 Monate) Behinderung bewirken. Normale Alterserscheinungen und Krankheiten, die innerhalb 6 Monaten wahrscheinlich ausheilen, sind nicht relevant.
Ärzte sollten, um Nachfragen oder Fehleinschätzungen seitens des Versorgungsamtes zu vermeiden, nicht nur die Krankheit/en selbst aufführen, sondern vor allen Dingen die Beeinträchtigung des Patienten näher schildern.
Also z.B. nicht nur: rheumatisch bedingte Gelenkdeformationen der Zehengrundgelenke , sondern z.B.: starke Schmerzen beim Gehen und maximale Gehstrecke von unter 500 m wegen rheumatisch bedingter Gelenkdeformationen der Zehengrundgelenke.
Je präziser die Schilderung der Auswirkungen auf den Patienten, desto rascher die Bearbeitung.