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Behindertenrecht
Wer ist behindert?
Das neue Schwerbehindertenrecht - seit 1.7.2001 in Kraft
Überblick über das Verwaltungsverfahren
Welche Anträge kann ich stellen ?
Antragsverfahren
An welche Stelle ist der Antrag zu senden ?
Wer ist im Sozialrecht handlungsfähig ?
Der "formlose Antrag"
Wer kann einen Antrag stellen ?

Wer ist im Sozialrecht handlungsfähig ?

Nach § 36 Sozialgesetzbuch I kann, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat, Anträge auf Sozialleistungen stellen und verfolgen und Sozialleistungen entgegennehmen.

Der Sozialleistungsträger soll aber den gesetzlichen Vertreter über die Antragstellung und die erbrachten Sozialleistungen informieren. Die Rücknahme von Anträgen eines noch nicht voll geschäftsfähigen Antragstellers bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

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