Ganzes Dokument anzeigen
Behindertenrecht
Wer ist behindert?
Das neue Schwerbehindertenrecht - seit 1.7.2001 in Kraft
Überblick über das Verwaltungsverfahren
Welche Anträge kann ich stellen ?
Antragsverfahren
An welche Stelle ist der Antrag zu senden ?
Wer ist im Sozialrecht handlungsfähig ?
Der "formlose Antrag"
Wer kann einen Antrag stellen ?

An welche Stelle ist der Antrag zu senden ?

Jeder Antrag kann formlos an das zuständige Versorgungsamt gerichtet werden:

Anträge auf Sozialleistungen sind nach § 16 Sozialgesetzbuch I beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Anträge werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen die sich im Ausland befinden, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.

Alle Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer nicht zuständigen Gemeinde oder einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland eingegangen sind, werden unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet.

Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, so gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der vorstehend genannten Stellen eingegangen ist.

Das zuständige Versorgungsamt finden Sie unter Wissenswertes - Behörden .

Exekutive
Top - News
Vergünstigungen
Vergünstigungen
Wissenwertes
Wissenwertes
Berechnungen
Berechnungen
Exekutive
Exekutive
Legislative
Legislative
Lebensbereiche
Lebensbereiche
Projekt
Projekt
Suche
Suche
Forum
Forum
Hilfe
Hilfe
Sitemap
Sitemap
Haftung
Haftung
Impressum
Impressum
Archiv
Archiv