Einen Zugunstenantrag können Sie immer dann stellen, wenn Sie der Meinung sind, eine frühere Feststellung der Versorgungsbehörde war unrichtig . Mit einem Zugunstenantrag können Sie bei der Versorgungsbehörde verlangen, dass diese frühere Entscheidung daraufhin überprüft wird, ob von Anfang an eine andere Entscheidung richtig gewesen wäre. Eine solche Situation kann dann entstehen, wenn die Versorgungsbehörde beim Erlass der früheren Entscheidung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder das recht unrichtig angewandt hat.