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Behindertenrecht
Wer ist behindert?
Das neue Schwerbehindertenrecht - seit 1.7.2001 in Kraft
Überblick über das Verwaltungsverfahren
Welche Anträge kann ich stellen ?
Antragsverfahren
Erstantrag
Erhöhungsantrag
Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung
Zugunstenantrag
Gleichstellungsantrag
An welche Stelle ist der Antrag zu senden ?
Wer ist im Sozialrecht handlungsfähig ?
Der "formlose Antrag"
Wer kann einen Antrag stellen ?

Antragsverfahren

Nach § 69 des Sozialgesetzbuches IX stellen die Versorgungsämter auf Antrag

  • das Vorliegen einer Behinderung und
  • den Grad einer Behinderung fest.

Ebenfalls auf Antrag werden von den Versorgungsämtern aufgrund einer festgestellten Behinderung einen

  • Ausweis über die Eigenschaft als Schwerbehinderter ausgestellt,
  • den Grad der Behinderung feststellen und über
  • vorliegende gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen feststellen,

die Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz oder anderen Vorschriften zustehen. Schwerbehindert im Sinne dieses Gesetzes sind

  • alle Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50,
  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder
  • ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Geltungsbereich des Schwerbehindertenechtes haben.

Eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden (das heißt mindestens 6 Monate) Funktionsbeeinträchtigung , die auf einem regelwidrigen

  • körperlichen Zustand
  • geistigen Zustand oder
  • seelischen Zustand beruht.

Das Versorgungsamt wird nur auf einen entsprechenden Antrag tätig. Es sind folgende Antragsformen möglich.

Erstantrag

Mit einem Erstantrag beantragen Sie zum erstenmal eine Feststellung nach dem Behindertenrecht

Erhöhungsantrag

Der Erhöhungsantrag wird immer dann gestellt, wenn die Behörde bereits eine Feststellung getroffen hat und in den Verhältnissen, die dieser Feststellung zugrunde lagen, eine Änderung eingetreten ist.

Der Erhöhungsantrag wird deshalb auch Neufeststellungsantrag genannt.

Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises

Dieser Antrag wird dann erforderlich, wenn sie lediglich eine Verlängerung der Gültigkeit ihres Ausweises verlangen.

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung

Hier handelt es sich um einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Dieser Antrag wird dann erforderlich, wenn die Feststellung der Versorgungsbehörde einen Grad der Behinderung unter 50 ergeben hat.

Zugunstenantrag

Einen Zugunstenantrag können Sie immer dann stellen, wenn Sie der Meinung sind, eine frühere Feststellung der Versorgungsbehörde war unrichtig . Mit einem Zugunstenantrag können Sie bei der Versorgungsbehörde verlangen, dass diese frühere Entscheidung daraufhin überprüft wird, ob von Anfang an eine andere Entscheidung richtig gewesen wäre. Eine solche Situation kann dann entstehen, wenn die Versorgungsbehörde beim Erlass der früheren Entscheidung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder das recht unrichtig angewandt hat.

Gleichstellungsantrag

Einen Gleichstellungsantrag kann der behinderte Mensch stellen, bei dem ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 anerkannt wurde. Mit diesem Antrag, der beim zuständigen Arbeitsamt zu stellen ist, kann erreicht werden, dass eine Gleichstellung in den Rechten mit einem schwerbehinderten Mensch gegeben ist (z.B. der gleiche Kündigungsschutz , den ein schwerbehinderter Mensch hat)

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