Zur Quelle des Links
Links zu: 'Die §§ 249 und 249a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch'
Bitte selektieren Sie einen der aufgeführten Hyperlinks
Legislative : Soziale Sicherung : Sozialgesetzbuecher : SGB VI Rentenversicherung : SGB VI Gesetzestext
SGB 6 § 249 Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Legislative : Soziale Sicherung : Sozialgesetzbuecher : SGB VI Rentenversicherung : SGB VI Gesetzestext
SGB 6 § 249a Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung im Beitrittsgebiet