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Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2006 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006)
§ 1 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
§ 2 Bezugsgröße in der Sozialversicherung
§ 3 Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung
§ 4 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung
§ 5 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
§ 6 Inkrafttreten
§ 1 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2004 beträgt 29 060 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2006 beträgt 29 304 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

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