§ 106
Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung
§ 107
Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie
§ 108
Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland
§ 109
Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts
§ 110
Umfang der Kostenerstattung
§ 111
Verjährung
§ 112
Kostenerstattung auf Landesebene