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Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Teil 1 Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Kapitel 1 Allgemeine Regelungen
Kapitel 2 Ausführung von Leistungen zur Teilhabe
Kapitel 3 Gemeinsame Servicestellen
Kapitel 4 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Kapitel 5 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kapitel 6 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Kapitel 7 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
SGB 9 § 55 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
SGB 9 § 56 Heilpädagogische Leistungen
SGB 9 § 57 Förderung der Verständigung
SGB 9 § 58 Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
SGB 9 § 59 Verordnungsermächtigung
Kapitel 8 Sicherung und Koordinierung der Teilhabe
Titel 1 Sicherung von Beratung und Auskunft
Titel 2 Klagerecht der Verbände
Titel 3 Koordinierung der Teilhabe behinderter Menschen
Teil 2 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
SGB 9 § 55 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • (1) Als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werden die Leistungen erbracht, die den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen und nach den Kapiteln 4 bis 6 nicht erbracht werden.
  • (2) Leistungen nach Absatz 1 sind insbesondere
    • 1. Versorgung mit anderen als den in § 31 genannten Hilfsmitteln oder den in § 33 genannten Hilfen,
    • 2. heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind,
    • 3. Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen,
    • 4. Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt,
    • 5. Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht,
    • 6. Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten,
    • 7. Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.
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