Ganzes Dokument anzeigen
Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Teil 1 Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Kapitel 1 Allgemeine Regelungen
Kapitel 2 Ausführung von Leistungen zur Teilhabe
SGB 9 § 17 Ausführung von Leistungen
SGB 9 § 18 Leistungsort
SGB 9 § 19 Rehabilitationsdienste und -einrichtungen
SGB 9 § 20 Qualitätssicherung
SGB 9 § 21 Verträge mit Leistungserbringern
Kapitel 3 Gemeinsame Servicestellen
Kapitel 4 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Kapitel 5 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kapitel 6 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Kapitel 7 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Kapitel 8 Sicherung und Koordinierung der Teilhabe
Titel 1 Sicherung von Beratung und Auskunft
Titel 2 Klagerecht der Verbände
Titel 3 Koordinierung der Teilhabe behinderter Menschen
Teil 2 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
SGB 9 § 17 Ausführung von Leistungen
  • (1) Der zuständige Rehabilitationsträger kann Leistungen zur Teilhabe
    • 1. allein oder gemeinsam mit anderen Leistungsträgern,
    • 2. durch andere Leistungsträger,
    • 3. unter Inanspruchnahme von geeigneten, insbesondere auch freien und gemeinnützigen oder privaten Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen (§ 19 ) oder
    • 4. durch ein persönliches Budget ausführen. Er bleibt für die Ausführung der Leistungen verantwortlich. Satz 1 Nr. 1 bis 3 gilt insbesondere dann, wenn der Rehabilitationsträger die Leistung dadurch wirksamer oder wirtschaftlicher erbringen kann.
  • (2) Budgets nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 werden so bemessen, dass eine Deckung des festgestellten Bedarfs unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit möglich ist.
  • (3) Die Rehabilitationsträger erproben die Einführung persönlicher Budgets durch Modellvorhaben.
Legislative
Top - News
Vergünstigungen
Vergünstigungen
Wissenwertes
Wissenwertes
Berechnungen
Berechnungen
Exekutive
Exekutive
Legislative
Legislative
Lebensbereiche
Lebensbereiche
Projekt
Projekt
Suche
Suche
Forum
Forum
Hilfe
Hilfe
Sitemap
Sitemap
Haftung
Haftung
Impressum
Impressum
Archiv
Archiv