Ganzes Dokument anzeigen
Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Teil 1 Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Kapitel 1 Allgemeine Regelungen
SGB 9 § 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
SGB 9 § 2 Behinderung
SGB 9 § 3 Vorrang von Prävention
SGB 9 § 4 Leistungen zur Teilhabe
SGB 9 § 5 Leistungsgruppen
SGB 9 § 6 Rehabilitationsträger
SGB 9 § 7 Vorbehalt abweichender Regelungen
SGB 9 § 8 Vorrang von Leistungen zur Teilhabe
SGB 9 § 9 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
SGB 9 § 10 Koordinierung der Leistungen
SGB 9 § 11 Zusammenwirken der Leistungen
SGB 9 § 12 Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger
SGB 9 § 13 Gemeinsame Empfehlungen
SGB 9 § 14 Zuständigkeitsklärung
SGB 9 § 15 Erstattung selbstbeschaffter Leistungen
SGB 9 § 16 Verordnungsermächtigung
Kapitel 2 Ausführung von Leistungen zur Teilhabe
Kapitel 3 Gemeinsame Servicestellen
Kapitel 4 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Kapitel 5 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kapitel 6 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Kapitel 7 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Kapitel 8 Sicherung und Koordinierung der Teilhabe
Titel 1 Sicherung von Beratung und Auskunft
Titel 2 Klagerecht der Verbände
Titel 3 Koordinierung der Teilhabe behinderter Menschen
Teil 2 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
SGB 9 § 16 Verordnungsermächtigung
  • Vereinbaren die Rehabilitationsträger nicht innerhalb von sechs Monaten, nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sie dazu aufgefordert hat, gemeinsame Empfehlungen nach § 13 oder ändern sie unzureichend gewordene Empfehlungen nicht innerhalb dieser Frist, kann das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Regelungen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Die Rechtsverordnung wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit erlassen, soweit Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 von ihr betroffen sind.
Legislative
Top - News
Vergünstigungen
Vergünstigungen
Wissenwertes
Wissenwertes
Berechnungen
Berechnungen
Exekutive
Exekutive
Legislative
Legislative
Lebensbereiche
Lebensbereiche
Projekt
Projekt
Suche
Suche
Forum
Forum
Hilfe
Hilfe
Sitemap
Sitemap
Haftung
Haftung
Impressum
Impressum
Archiv
Archiv