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Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
SGB 8 § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
SGB 8 § 2 Aufgaben der Jugendhilfe
SGB 8 § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe
SGB 8 § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
SGB 8 § 5 Wunsch- und Wahlrecht
SGB 8 § 6 Geltungsbereich
SGB 8 § 7 Begriffsbestimmungen
SGB 8 § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
SGB 8 § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
SGB 8 § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe
Drittes Kapitel Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Viertes Kapitel Schutz von Sozialdaten
Fünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Sechstes Kapitel Zentrale Aufgaben
Siebtes Kapitel Zuständigkeit, Kostenerstattung
Achtes Kapitel Teilnahmebeiträge, Heranziehung zu den Kosten, Überleitung von Ansprüchen
Dritter Abschnitt Überleitung von Ansprüchen
Neuntes Kapitel Kinder- und Jugendhilfestatistik
Zehntes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften
SGB 8 Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel X Sachgebiet B Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1072)
SGB 8 § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
  • (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
  • (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
    • 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
    • 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
    • 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
    • 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
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