SGB 6 Anlage 3 Entgeltpunkte für Beiträge nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen
< Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 875 - 876 >
1. Rentenversicherung der Arbeiter
Siehe SGB 6 Anlage 3 Teil A
2. Rentenversicherung der Angestellten
Siehe SGB 6 Anlage 3 Teil B
3. Knappschaftliche Rentenversicherung Arbeiter
Siehe SGB 6 Anlage 3 Teil C
Angestellte
Siehe SGB 6 Anlage 3 Teil D
*) Diese Werte sind nur anzusetzen, wenn neben Beiträgen zur knappschaftlichen Pensionsversicherung der Angestellten Beiträge zur Rentenversicherung der Angestellten gezahlt sind.