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Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel Versicherter Personenkreis
Drittes Kapitel Leistungen der Krankenversicherung
Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
Fünftes Kapitel Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
Sechstes Kapitel Organisation der Krankenkassen
Siebtes Kapitel Verbände der Krankenkassen
Achtes Kapitel Finanzierung
Erster Abschnitt Beiträge
Erster Titel Aufbringung der Mittel
Zweiter Titel Beitragspflichtige Einnahmen der
Dritter Titel Beitragssätze
Vierter Titel Tragung der Beiträge
Fünfter Titel Zahlung der Beiträge
SGB 5 § 252 Beitragszahlung
SGB 5 § 253 Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt
SGB 5 § 254 Beitragszahlung der Studenten
SGB 5 § 255 Beitragszahlung aus der Rente
SGB 5 § 256 Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen
Zweiter Abschnitt Beitragszuschüsse
Dritter Abschnitt Verwendung und Verwaltung der
Vierter Abschnitt Finanz- und Risikostrukturausgleiche
Fünfter Abschnitt Prüfung der Krankenkassen und
Neuntes Kapitel Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Zehntes Kapitel Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz
Elftes Kapitel Bußgeldvorschriften
Zwölftes Kapitel Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
SGB 5 § 253 Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt
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